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Donnerstag, 15. Februar 2007

Erschreckend ...

In den letzten Jahren hat man immer öfter von Kindesmisshandlungen lesen müssen.
Das ist erschreckend.
Gleichzeitig hat die Gewalt unter jungen Jugendlichen zugenommen. Neuerdings patroullieren sogar private Sicherheitsdienste in Schulen und in so genannten Problemvierteln.

Aber das wissen Sie und das will ich auch gar nicht erzählen.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit eher auf ein zunächst nebensächliches Problem lenken.

Verregeln
Auf der einen Seite werden Schulen, Ausbildungen, junge Karrieren weiter verregelt, auf der anderen Seite auch das Zusammenleben mit Kindern.

Wenn Justizministerin Zypries ein Gesetz vorbereitet, mit dem Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlungen geschützt werden sollen, ist dagegen prinzipiell nichts einzuwenden. Im Gegenteil, es ist sogar zu begrüßen. Einerseits.

Andererseits sind Gesetze eben "nur" Gesetze.
Wenn man dem deutschen Soziologen Niklas Luhmann folgt, dann wird mit Hilfe eines Gesetzes über Recht und Unrecht entschieden. Diese Entscheidung erfolgt in einem Verfahren. Nun ist Ziel und Zweck dieses Verfahrens nicht vornehmlich die Hilfe, sondern das Sprechen von Recht. Unser positivistisches Rechtssystem handelt funktional, und damit "eigensinnig".
Ein Gesetz zum Schutz von Kindern schützt eben zuallererst nicht die Kinder, sondern erstellt neue Formen, wie Verfahren ablaufen, wie Recht gesprochen wird. Was darüber hinaus passiert, verursacht dann manchmal Erstaunen oder Zorn.

Über Weihnachten sind zwei Säuglinge - eines in Berlin, das andere in Köln - durch Misshandlung und Vernachlässigung gestorben. Nun meldet sich Zypries zu Wort. Sie will eine neue Gesetzesinitiative starten, durch die Kinder besser vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung geschützt sind.

Wie könnte dieses Gesetz nun lauten?

Etwa so?:
“Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.”
Nun ist allerdings die Feinheit dabei, dass dieses Gesetz längst existiert. Ich habe ein Gesetz von 2001 teilweise zitiert (§1631 Abs. 2 BGB).

Was also könnte Zypries hier noch regeln wollen? - Es sind dreierlei Sachen, die man aus der Zeitung erfährt:
1. Der Richter soll zukünftig den Eltern die Weisung erteilen können, ihr Kind ärztlich untersuchen zu lassen.
2. Der Richter muss nach einiger Zeit sein Urteil überprüfen. Dies war bisher nicht zwingend vorgesehen.
3. Der Familienrichter soll zukünftig mit den Eltern Gespräche führen können, in denen der Richter den Eltern nahe legen kann, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Verregelung - dies hatte ich oben schon angemerkt - ist hier das Thema.
Es geht mir hier nicht darum, ob es sinnvoll ist, Kinder zu schützen - das ist nur selbstverständlich.
Mein Problem besteht darin, was eine solche Verregelung ausdrückt und was sie erwirkt.

Ausdruck und Wirkung
Im Ausdruck finden wir das tiefe Misstrauen, ob Elternschaft mit einer fähigen Erziehung einhergeht. Sicherlich ist dieses Misstrauen auch mal gerechtfertigt, aber zugleich zeigt es auch die Unsicherheiten in unserer Gesellschaft, wie wir mit Kindern umzugehen haben. Und es zeigt, dass hier vielen Eltern die positiven Erfahrungen fehlen und auch die positiven Vorbilder, die sie nachahmen können.
Die Verregelung drückt also aus, dass es in unserer Gesellschaft an Leitbildern guter Elternschaft fehlt.
Das ist zum einen eine Geldfrage. Heile Familien sind nun mal selten bei armen Menschen zu finden. Doch ist das nur der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist, dass uns im alltäglichen Fernsehen vor allem Familien vorgelebt werden, die "irgendwie" reich sind, zumindest wohlhabend. Armut, Erziehung und Skandal scheinen sich dagegen automatisch zu bedingen, zumindest in den Zeitungen und Berichten. Wenn die jungen Eltern schon keine gesunde Verantwortlichkeit aus ihrer Kinderzeit mit sich bringen, so sollten die Massenmedien sich hier stärker um ein positives Bild von armen Eltern bemühen. Geld ist das eine, Vorbilder, auch für Erwachsene, das andere.
Armen Eltern hilft es nicht, wenn sie sehen, dass wohlhabende Eltern ein gesundes Verhältnis zu ihren Kindern haben.

Und was erwirkt die Verregelung?
Zunächst nur ein anderes Verfahren. Der juristische Zugriff auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kind erhöht sich. Wir wissen, dass dies manchmal wichtig ist; wir wissen alle, dass der Zugriff der Richter und Jugendämter auch sehr ungerecht und falsch sein kann.
Die Entscheidungen zugunsten des Kindes sind oftmals Entscheidungen, die den Eltern auch Verantwortungen abnehmen, die diese eigentlich übernehmen könnten und sollten.
Statt also die Verantwortung bei den Eltern zu erhöhen, und dies in einer gesunden Art und Weise, wird sie weggenommen. Die Verantwortlichkeit sinkt.

Fehlende Vorbilder, sinkende Verantwortlichkeit --- ich habe hier nur einige Probleme angesprochen, und dies sehr allgemein, unter denen Kinder, aber auch junge Eltern zu leiden haben.
Die Hilflosigkeit mancher Eltern ist erschreckend, aber auch ihr Unverständnis für ihre Kinder. Manchmal habe ich auch das Gefühl, dass die Eltern sich bei ihren Kindern dafür rächen, dass sie - die kleine, junge Familie - in der Gesellschaft nicht mehr gut aufgehoben ist.

Umdenken? - Ja, bitte!
Brauchen wir ein anderes Verständnis von Kindern und Familie? - Das wird niemand bestreiten.
Ob sich dies über Gesetze regeln lässt, ist fraglich. Ob mehr Geld für die Eltern als alleinige Maßnahme ausreicht, ebenso; obwohl es hilfreich ist, wenn Eltern keine Existenzängste haben müssen.

Letzten Endes aber ist ein Umdenken gefragt und die Anstrengung jedes Einzelnen. Verregeln wird nichts nützen, anders denken - und deshalb ander handeln - hoffentlich schon.

Diesmal nachdenklicher,
Ihr Adrian

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